Webseiten, aus denen man Informationen zu zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmitteln erhält
Nach Informationen von Franziska Held, Landwirtschaftskammer NRW
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständig. In diesem Verfahren ist das BVL verantwortlich für das Risikomanagement, also für Zulassungsentscheidungen und administrative Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Das BVL fungiert außerdem als nationale Koordinierungsstelle in den europäischen Gemeinschaftsverfahren zur Bewertung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und zur Festlegung von Rückstandshöchstgehalten. Zudem listet es in Deutschland erlaubte Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe.
Die Listen der zugelassenen und in NRW genehmigten Pflanzenschutzmittel für den Zierpflanzenbau sind über die Internetplattform ISIP zugänglich.
Diese Plattform ist sind jedoch nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich. Sie kann von allen Betrieben, die einen Beratervertrag mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben, kostenlos genutzt werden. Ein Kennwort können Sie beim Pflanzenschutzdienst beantragen. Auch durch den Bezug der Pflanzenschutzhinweise können Sie Zugang zu den Pflanzenschutzdateien in ISIP erhalten.
Pflanzenschutzinformationen des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
www.gartenbau.pflanzenschutz-information.de